
Heppenheim, 19. Januar 2011 – Deutsche Arbeitnehmer könnten 27.000 Euro für ihre Rente ansparen und hohe Steuern und Abgaben vermeiden, wenn die aktuelle Lohnerhöhung über den Arbeitgeber in eine betriebseigene Altersvorsorge investiert wird. Das ergeben Berechnungen des Beratungsunternehmens Auxilion vor dem Hintergrund der Gehaltsrunde 2011 und vorgezogener Tariferhöhungen in der Metall und Elektroindustrie.
Die auf Familienunternehmen spezialisierten bAV-Experten gehen bei ihrer Musterrechnung von einem Durchschnittsarbeitnehmer aus. Dieser ist 42 Jahre alt und verdient im Monat 2.600 Euro brutto. Bei einer Lohnerhöhung von 2 Prozent erhöht sich sein Bruttoverdienst um 52 Euro. Davon kommen bei ihm allerdings nur 26,81 Euro (Lohnsteuerklasse I) als Nettoverdienst in der Tasche an – der Rest geht in Form von Lohnsteuer und Sozialabgaben an den Staat.
Die komplette Lohnerhöhung bleibt dem Arbeitnehmer jedoch erhalten und summiert sich im gesamten Jahr 2011 auf ein Sparvolumen von 624 Euro, wenn der Arbeitgeber sie für den Mitarbeiter als arbeitgeberfinanzierte Entgeltumwandlung in eine bAV einzahlt. Bei 25 Jahren bis zum Renteneintritt und einer marktüblichen Verzinsung durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Direktzusage oder Unterstützungskasse ergibt sich für den Arbeitnehmer aus der Lohnerhöhung in 2011 eine Kapitalleistung bei Renteneintritt von knapp 2.000 Euro. Bleibt der Arbeitnehmer bis zum Renteneintritt in der gleichen Firma beschäftigt, ergibt sich sogar eine vom Arbeitgeber zugesagte Kapitalleistung von über 27.000 Euro.
„Statt die Hälfte ihrer Lohnerhöhung dem Staat zu überlassen, sollten die Arbeitnehmer den kompletten Mehrverdienst besser mit Zins und Zinseszins für eine bessere Alterversorgung arbeiten lassen“, sagt Joachim Bangert, Gründer und Vorstand von Auxilion.
Von der Einzahlung ihrer Lohnerhöhung in eine betriebseigene Altersvorsorge profitieren die Arbeitnehmer doppelt. Denn das angesparte Darlehen des Arbeitnehmers arbeitet in einer Art moderner Mitarbeiterbeteiligung – jedoch ohne Risiko, da mit gesetzlichem verankertem Insolvenzschutz – im Unternehmen weiter und trägt damit zur Sicherheit des Arbeitsplatzes bei. Die Unternehmen schaffen mit der Einzahlung und Verzinsung der Lohnerhöhung eine besondere Form der Mitarbeiterbindung und können gleichzeitig das zusätzliche Kapital für die ungebremste Fortsetzung des Aufschwungs nutzen.