von Joachim Bangert
Zunehmend sind Unternehmen gezwungen, sich neue Finanzquellen zu erschließen. Dabei gibt es eine einfache und sichere Alternative zum Bankdarlehen: die Stärkung der Innenfinanzierung des Unternehmens mit Hilfe der geänderten gesetzlichen Regelungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Zur Erfüllung des seit 1. Januar 2002 bestehenden Rechtsanspruchs von Arbeitnehmern auf eine bAV durch Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente) haben die meisten Arbeitgeber bisher auf kollektivrechtliche Versorgungsträger als externe Erfüllungsgehilfen gesetzt. Die bekanntesten Beispiele hierfür sind die Direktversicherung und die vor allem in jüngster Zeit häufig eingesetzte Pensionskasse. Mit dieser Form der Entgeltumwandlung über einen fremden Dritten wird den geänderten gesetzlichen Anforderungen Genüge geleistet. Der Nutzen für das Unternehmen ist bei diesen Lösungen allerdings gering. Zwar führen die Einsparungen bei den Lohnnebenkosten zu einer leichten Kostenentlastung. Einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung des Unternehmens leisten sie jedoch nicht – auch deshalb, weil sich erfahrungsgemäß nur jeder fünfte Mitarbeiter an einer solchen Lösung beteiligt.
Für die Umsetzung der geltenden Gesetzesbestimmungen kennen bAV-Spezialisten einen besseren Weg, der einen entscheidenden Vorteil aufweist: Nicht nur der anteilige Beitrag für die Sozialversicherung sowie eventuelle Beiträge für Berufsgenossenschaften und ähnliche Institutionen stehen dem Unternehmen dauerhaft als Liquidität zur Verfügung, sondern auch die gesamte Entgeltumwandlungssumme (das heißt der gesamte freiwillige Lohnverzicht des Arbeitnehmers). Im Prinzip erhält das Unternehmen also langfristiges Kapital von den eigenen Mitarbeitern durch die freiwillige Umwandlung von Barlohn in eine Versorgungszusage. Personalkosten werden so zu einer Quelle für flüssige Mittel.
Gegenüber einer Fremdfinanzierung weist ein solcher Ausbau der Innenfinanzierung für das Unternehmen beträchtliche Vorteile auf:
Eine Stärkung der Innenfinanzierung unter Anleitung von erfahrenen bAV-Experten erfordert keinerlei Pensionsrückstellungen. Möglich wird dies durch eine so genannte „unabhängige Unterstützungskasse“. Dieses Hilfsmittel verhindert nicht nur die Notwendigkeit eines Bilanzeingriffs, sondern bietet dem Unternehmen darüber hinaus beträchtliche Steuervorteile über die Möglichkeit des Betriebsausgabenabzugs. Anders als bei banken- und versicherungsabhängigen Produkten verbleibt bei dem neuen Verfahren das gesamte Kapital bis zum Ende der Laufzeit im Unternehmen. Finanzielle Schäden durch verdeckte Kosten und Provisionen oder andere Formen des Missbrauchs bei der Verwaltung der Gelder sind somit ausgeschlossen. Zudem ist der Arbeitgeber nicht langfristig an dieses Verfahren gebunden: Nach seiner Einführung kann über die Fortführung in regelmäßigen Abständen neu entschieden werden.
Ein spürbarer positiver Finanzierungseffekt durch diese Form der Entgeltumwandlung zeigt sich für mittelständische Unternehmen erfahrungsgemäß bereits nach nur einem Jahr. Innerhalb von fünf Jahren kann ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitern einen Liquiditätszuwachs von einer Million Euro erzielen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Mehrliquidität sinnvoll genutzt wird, beispielsweise durch die Ablösung von Fremdverbindlichkeiten, die Barzahlung von Lieferantenrechnungen mit Skontoabzug oder die Tätigung von sinnvollen Investitionen. Mit den zusätzlichen flüssigen Mitteln sollte eine Nettorendite erwirtschaftet werden, mit der die vereinbarte Garantieverzinsung der Entgeltumwandlungsbeträge erfüllt werden kann.
Diese Bedingung sollte für die meisten Unternehmen jedoch kein Problem darstellen. Schließlich ist eine langfristige Profitabilität die Voraussetzung für den Fortbestand eines jeden Unternehmens. Selbst bei einer vorübergehenden Verlustphase lässt sich diese Form der Entgeltumwandlung einsetzen, da sie keine zusätzliche Belastung des Betriebsergebnisses erzeugt. Darüber hinaus gewinnt ein Unternehmen in einer länger andauernden Verlustphase wertvolle Zeit für eine finanzielle Sanierung.
Die Mitarbeiter des Unternehmens profitieren ebenfalls von diesem innovativen Finanzierungssystem: Ihnen bietet die Entgeltumwandlung unter Anleitung von bAV-Fachleuten eine außergewöhnlich effiziente und risikoarme Altersvorsorge. Mit üblicherweise fünf Prozent liegt die garantierte Verzinsung dieser Betriebsrente deutlich über den bekannten Garantiezusagen der Versicherungswirtschaft. Hinzu kommt, dass alle über die Laufzeit entstandenen Ansprüche der Mitarbeiter jederzeit durch den Pensions-Sicherungs-Verein insolvenzgeschützt sind. Darüber hinaus ist das Ansparverfahren völlig flexibel: Einmalumwandlungen sind ebenso möglich wie ein Aussetzen beziehungsweise die Reduzierung von laufenden Beiträgen. Dies erklärt die hohe Mitarbeiterakzeptanz, die mit durchschnittlich 70 Prozent deutlich höher ist als bei anderen bAV-Modellen.